Der Zubau von PV-Kleinstanlagen (auch steckerfertige Erzeugungsanlagen, Plug-In- oder Balkon-PV-Anlagen) hat im Jahr 2022 in Deutschland stark an Fahrt aufgenommen. Eine Analyse von EUPD Research zeigt nun allerdings, dass viele dieser Registrierungen im Marktstammdatenregister fehlerhaft sind und so eine detaillierte Analyse des Gesamtzubaus der PV-Anlagen in Deutschland erschweren.
Bonn. „Eine Balkonanlage muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden sowie im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden“, so heißt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur[1]. „Wir haben auf Basis des Marktstammdatenregisters die PV-Inbetriebnahmen in Deutschland im Jahr 2022 untersucht und festgestellt, dass viele der Anlagenregistrierungen im Kleinstanlagenbereich nicht ganz stimmig sind“, erklärt Hanna Schmole, Director Research Operations bei EUPD Research. Es fallen Dateneinträge auf, die den „SteckerfertigenErzeugungsanlagen (sog. Plug-In- oder Balkon-PV-Anlagen)“ zugeordnet sind, 1-2 Module aufweisen, jedoch eine hohe installierte Bruttoleistung (in Einzelfällen bis 600 kWp) eingetragen haben. „Diese Meldungen haben wir für unsere Auswertungen bereinigt“, so Hanna Schmole weiter.
Auch der Errichtungsort bzw. die „Lage der Einheit“ scheint bei der Registrierung oft nicht adäquat angegeben zu werden. So wurden rund 700 Anlagen unter 3 kWp der Kategorie „Freifläche“ zugeordnet, wobei diese laut dem frei wählbaren „Anzeige-Name der Einheit“ (wie bspw. „Balkonkraftwerk Garten“) vermutlich eher den „SteckerfertigenErzeugungsanlagen“ zuzuschreiben sind. Noch deutlicher wird dies bei den Einträgen der „baulichen Anlagen“, hier sind rund 19.000 Anlagen vermutlich eher den Balkon-PV-Anlagen zuzuschreiben.
Auch der Errichtungsort bzw. die „Lage der Einheit“ scheint bei der Registrierung oft nicht adäquat angegeben zu werden. So wurden rund 700 Anlagen unter 3 kWp der Kategorie „Freifläche“ zugeordnet, wobei diese laut dem frei wählbaren „Anzeige-Name der Einheit“ (wie bspw. „Balkonkraftwerk Garten“) vermutlich eher den „SteckerfertigenErzeugungsanlagen“ zuzuschreiben sind. Noch deutlicher wird dies bei den Einträgen der „baulichen Anlagen“, hier sind rund 19.000 Anlagen vermutlich eher den Balkon-PV-Anlagen zuzuschreiben. Auffällig ist ebenfalls, dass circa. 8 % der Anlagen bis 2 kWp zur „Volleinspeisung“ gemeldet sind. „Volleinspeisung“ im Sinne des MaStR bedeutet jedoch, dass der gesamte Strom aus der Stromerzeugungseinheit ins Netz eingespeist wird. Bei den meisten Balkon-PV-Anlagen ist jedoch davon auszugehen, dass der Strom direkt im Haushalt verbraucht wird und keine Netzeinspeisung stattfindet.
Insgesamt ergeben die bereinigten Analysen des MaStR einen PV-Zubau von rund 6,82 GWp für das Jahr 2022, verteilt über rund 347.000 Anlagen. In Bezug auf die installierte Kapazität in Deutschland nehmen Kleinstanlagen bis 2 kWp nur einen Bruchteil ein. Wird jedoch die Anzahl der im Jahr 2022 im MaStR registrierten Inbetriebnahmen betrachtet, stellen diese knapp ein Viertel der Anlagen dar.
„Neben den offiziellen Meldungen von Balkon-PV-Anlagen vermuten wir jedoch auch eine hohe Dunkelziffer an Anlagen, die nicht gemeldet werden“, ergänzt Markus A.W. Hoehner, Gründer und CEO von EUPD Research.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Hanna Schmole, Director Research Operations bei EUPD Research unter +49 30 880 600-38 oder .
1 https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/A_Z_Glossar/B/BalkonPV.html?nn=922200